Erholungsflächen
Erholungs-, Sport-, Freizeitflächen sowie Friedhofsflächen in Städten (nach Größenklassen) [m² / Einwohner]
Stand: 30.06.2026
Bedeutung
Bedeutung - c4
Erholungsflächen (bestehend aus Sport-, Freizeit und Erholungsflächen sowie Grünanlagen und Campingplätzen) und Friedhofsflächen sind überwiegend grüne, weniger versiegelte Flächen, die wichtige Funktionen für das lokale Kleinklima und die Grundwasserneubildung übernehmen. Sie tragen zur ökologischen Aufwertung der Städte bei, übernehmen wichtige stadtklimatische Funktionen und erhöhen die Wohn- und Aufenthaltsqualität der Städte.
Besonders für weniger mobile Bevölkerungsgruppen wie ältere und kranke (gehbehinderte) Menschen, Kinder und Menschen ohne eigenes Auto sind Erholungsflächen in der Wohnumgebung für eine aktive Freizeitgestaltung und Erholung im Freien und somit für die Gesundheitsvorsorge wichtig. Der leichte Zugang zu ausreichend großen und attraktiven Erholungsflächen kann zur Reduzierung des Freizeitverkehrs und indirekt somit zur Umweltentlastung beitragen. Insbesondere in dicht bebauten Stadtquartieren (mit hohen Versiegelungsanteilen) tragen solche Flächen an heißen Sommertagen zur Aufenthaltsqualität bei.
Durch die Unterteilung der Städte nach Größenklassen hat der Indikator auch für die Stadtstaaten sowie für Bundesländer mit hohen Anteilen großer Städte große Bedeutung für die Steuerung der Entwicklung der Wohn- und Lebensqualität. Weitere zur Erholung nutzbare Flächen (wie Feldwege) bleiben hier unberücksichtigt.
Zu beachten ist jedoch,
- dass die Entwicklung des Indikators, der die Fläche auf die Bevölkerungszahl bezieht, durch demographische Veränderungen erheblich beeinflusst sein kann (sinkende/steigende Bevölkerungszahlen z.B. durch Abwanderungen oder starken Zuzug; Innenverdichtung) und
- dass infolge der veränderten Flächenkategorien diese Aussage - wichtige Funktionen für das lokale Kleinklima, die Grundwasserneubildung, die ökologische Aufwertung der Städte - für einige der Nutzungsarten jedoch nicht oder nur bedingt zutrifft.
- Zudem schränken zwei Brüche in der Zeitreihe aufgrund statistischer Umstellungen die Aussagefähigkeit des Indikators mittlerweile erheblich ein. Weitere Hinweise zur Interpretation der Indikatordaten sind dort und unter Länderspezifika zu finden.
Hinweise zur Interpretation
Hinweise zur Interpretation - c4
Der Indikator ist normiert auf Einwohner. Bei einer länderübergreifenden Interpretation sind Unterschiede in der demographischen Entwicklung zu beachten. Weiterhin ist zu prüfen, ob sinkende Werte auf Flächennutzungsänderungen zurückgehen bzw. mit steigenden Einwohnerzahlen und/oder Innenverdichtung bei gleichbleibenden Erholungs- und Friedhofsflächen zu erklären sind.
Zudem gab es in der Vergangenheit methodische Änderungen bei den Flächenstatistiken, von denen die Bundesländer in unterschiedlichem Ausmaß betroffen waren. Auf Einschränkungen der Vergleichbarkeit der Bundesländer ist deshalb hinzuweisen, da die Klassifizierungen z.T. unterschiedlich gehandhabt werden (untere Erfassungsgrenze der Erholungsflächen ist nicht in allen Bundesländern gleich). Dies führt besonders in der Klasse der kleineren Städte zu verhältnismäßig größeren Fehlern.
Sprünge bei der Entwicklung der Flächendaten lassen sich auf die Umstellung auf eine neue Klassifikation der Flächen (ALKIS - Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) und auf die Neubewertung von Flächen zurückführen. Letzteres kann insbesondere bei den ostdeutschen Bundesländern ins Gewicht fallen (z.B. bei ehemaligen Bergbaugebieten). Die Berücksichtigung der länderspezifischen Hinweise ist deshalb für Interpretationen der Zeitreihen besonders wichtig.
Methodik
Methodik - c4
Grundlage für die Berechnung ist die länderübergreifend einheitlich geregelte Abgrenzung nach der Flächenstatistik "Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung". Zur Berechnung des Indikators werden die Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie Friedhofsflächen erfasst (Nutzungsarten 18000 + 19000). Diese werden für die Städte nach Größenklassen erfasst und in Bezug zur Einwohnerzahl gesetzt (Bevölkerungsstand am 31.12. des Vorjahres; Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011). Die entsprechenden Flächen mit Stichtag 31.12. werden in qm/Einwohner für Städte von 50.000 bis unter 100.000 Einw., 100.000 bis unter 500.000 Einw. und über 500.000 Einw. ausgewiesen.
Die Erholungsflächen sind "unbebaute Flächen, die vorherrschend dem Sport, der Erholung oder dazu dienen, Tiere und Pflanzen zu zeigen". Sie beinhalten auch Grünanlagen.
Die Nutzungsartenbezeichnungen entsprechen dem von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) erstellten Nutzungsartenkatalog.
Die Flächenanteile werden von den Statistischen Landesämtern in der Flächenerhebung - tatsächliche Nutzung - erhoben. Die Ausweisung der Nutzungsarten erfolgt jährlich. Alle Zeitreihen werden bis 2011 nach dem alten, ab 2011 nach dem neuen Zensus dargestellt. Im Jahr 2016 wurden erstmals die Daten auf Basis des neu strukturierten AdV-Nutzungsartenkatalog berechnet. Die Daten ab 2016 sind mit den Daten bis 2015 nicht mehr vergleichbar. Sie werden für alle Bundesländer vom AK UGRdL (Arbeitskreis Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder) bereitgestellt.
Datenquellen: Statistische Landesämter, AK UGRdL.
Länderspezifika und Ziele
Länderspezifika und Ziele - c4
Daten ländereinheitlich aus amtlicher Statistik berechenbar.
In der Vergangenheit gab es methodische Änderungen bei den Flächenstatistiken, von denen die Bundesländer in unterschiedlichem Ausmaß betroffen waren. Hinzu kommt, dass Flächen von den jeweiligen Vermessungsverwaltungen unterschiedlich abgegrenzt werden.
Die Sprünge bei der Entwicklung der Flächendaten lassen sich auf die Umstellung auf eine neue Klassifikation der Flächen (ALKIS - Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) und auf die Neubewertung von Flächen zurückführen, die in den Ländern jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt ist. Letzteres fällt insbesondere bei den ostdeutschen Bundesländern ins Gewicht (z.B. bei ehemaligen Bergbaugebieten).
Für alle neuen Bundesländer kann es durch die Umstellung von der computergestützten Liegenschaftsdokumentation (COLIDO) der ehemaligen DDR auf das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) zu scheinbaren Nutzungsänderungen kommen, die nicht den tatsächlichen Nutzungveränderungen entsprechen (Datensprung 2000 auf 2004) und die die zeitliche und räumliche Datenvergleichbarkeit einschränken. Eine weitere Umstellung erfolgte zudem von ALB auf ALKIS (Datensprung von 2012 auf 2013).
Alle Länder: Zeitreihe ab 1996 alle 4 Jahre; ab 2008-2015 jährlich auf Basis des Katalogs der tatsächlichen Nutzungarten im Liegenschaftskataster; ab 2016 nach AdV-Nutzungsartenkatalog unter GeoInfoDok 6.0.1. Daten vor 2015 und ab 2016 sind für alle Länder nicht vergleichbar.
Datenlage Zielstellungen Baden-Württemberg C4.1: 2016 - 2024
C4.2: 2016 - 2024
C4.3: 2016 - 2024keine Angaben Bayern C4.1: 2016 - 2024
C4.2: 2016 - 2024
C4.3: 2016 - 2024Bayerisches Klimaschutzgesetz:
Die Ziele sind im Bayerischen Klimaschutzgesetz festgelegt. Nach Ministerratsbeschluss vom 28.04.2026 wird es gegenwärtig überarbeitet.Berlin C4.1: 2016 - 2024 Der Berliner Senat hat mit dem Beschluss über eine Charta für das Berliner Stadtgrün die Bedeutung von Erholungsflächen für die Bevölkerung einer wachsenden Stadt anerkannt und mit einem Handlungsprogramm unterlegt. Das Stadtgrün zu sichern ist eine von drei Säulen dieses Programms. Brandenburg C4.2: 2016 - 2024
C4.3: 2016 - 2024Zuwachs bei Erholungsflächen z.T. durch statistische Effekte ohne tatsächliche Nutzungsänderung bedingt: Umstellung von der computergestützten Liegenschaftsdokumentation (COLIDO) der ehemaligen DDR auf automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) (Datensprung von 2000 auf 2004) sowie Umstellung von ALB auf Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) (Datensprung von 2012 auf 2013)
keine Angaben Bremen C4.1: 2016 - 2024
C4.2: 2016 - 2024Klimaanpassungsstrategie (2025):
Vorhandenes Stadtgrün soll erhalten bleiben und durch naturnahe Gestaltung gegenüber den Herausforderungen des Klimawandels gestärkt werden. In mit städtischen Grünflächen unterversorgten Quartieren soll das Stadtgrün perspektivisch weiter ausgebaut werden. Bei der Gestaltung soll auch die Artenvielfalt gefördert werden.Hamburg C4.1: 2016 - 2024 Vertrag für Hamburgs Stadtgrün (2021):
• Strategisches Ziel: Schutz und Entwicklung der Grünräume in einer wachsenden Stadt
• Schutz weiter Teile der Flächenkulisse des Grünen Netzes vor Bebauung
• Fläche an öffentlichen Parkanlagen Erholungsanlage soll wachsen
• Kompensationsmechanismus für unvermeidbare Inanspruchnahmen zusätzlich zur naturschutzfachlichen Eingriffsregelung steht zur Verfügung
• Selbstverpflichtung der Stadt mit entsprechender Ressourcenausstattung für die Umsetzung
• Entsprechendes Monitoring ist eingerichtetHessen C4.1: 2016 - 2024
C4.2: 2016 - 2024
C4.3: 2016 - 2024keine Angaben Mecklenburg-Vorpommern C4.2: 2016 - 2024
C4.3: 2016 - 2024keine Angaben Niedersachsen C4.1: 2016 - 2024
C4.2: 2016 - 2024
C4.3: 2016 - 2024Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen (2017):
Ziel ist es unter anderem, positive Funktionen wie die Bildung kühlerer Luft und die Frischluftzufuhr in besiedelten Bereichen zu entwickeln und zu sichern, um hitzebedingte Auswirkungen und lufthygienische Auswirkungen zu minimieren (Niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels 2021) sowie Verringerung des einwohnerbezogenen Freiraumverlustes (Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen 2017).
Nordrhein-Westfalen C4.1: 2016 - 2023
C4.2: 2016 - 2023
C4.3: 2016 - 2023Nachhaltigkeitsstrategie NRW 2026:
Verringerung des Verlustes von Grün- oder Freiflächen im Siedlungsbereich ggü. 2024 (NHS 2026)Rheinland-Pfalz C4.2: 2016 - 2024
C4.3: 2016 - 2024keine Angaben Saarland C4.2: 2016 - 2024 keine Angaben Sachsen C4.1: 2016 - 2024
C4.2: 2016 - 2024
C4.3: 2016 - 2024Zuwachs bei Erholungsflächen z.T. durch statistische Effekte ohne tatsächliche Nutzungsänderung bedingt: Umstellung von der computergestützten Liegenschaftsdokumentation (COLIDO) der ehemaligen DDR auf automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) (Datensprung von 2000 auf 2004) sowie Umstellung von ALB auf Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) (Datensprung von 2012 auf 2013)
keine Angaben Sachsen-Anhalt C4.2: 2016 - 2024
C4.3: 2016 - 2024Hohe Werte der Erholungs- und Friedhofsflächen (ab 2004) sind nur darauf zurückzuführen, dass man in Sachsen-Anhalt mit einer kleineren Erfassungsuntergrenze für diese Nutzungskategorie arbeitet.
keine Angaben Schleswig-Holstein C4.2: 2016 - 2024
C4.3: 2016 - 2024Bis 2030 den Verlust an Freiraumflächen je Einwohner:in reduzieren. Thüringen C4.2: 2018 - 2024
C4.3: 2018 - 2024keine Angaben Bund C4.1: 2016 - 2023
C4.2: 2016 - 2023
C4.3: 2016 - 2023Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) von 2024:
Ziel 11.2: Mehr Grün für Städte und Siedlungen: Bis 2030 ist in Städten und Siedlungen die Durchgrünung unter Berücksichtigung von Strukturvielfalt, Gesundheitsschutz, Erholung und Naturschutzzielen weiter entwickelt und qualitativ erhöht. So soll die fußläufige Erreichbarkeit von Stadtgrün, Parks etc. perspektivisch für alle Bewohnerinnen und Bewohner ermöglicht werden.Weiterentwicklung
Weiterentwicklung - c4
Die vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bisher bereitgestellten Raumstrukturtypen ROB 2005 (Agglomerationsräume, verstädterte Räume und Kernstädte auf der Grundlage der siedlungsstrukturellen Kreistypen 2009), die für den Indikator bislang herangezogen wurden, wurden überarbeitet und stehen in der bisherigen Form nicht mehr zur Verfügung.
Deshalb musste die Berechnung des Indikators umgestellt werden. Die Erholungs- und Friedhofsflächen werden jetzt in m2 pro Einwohner für Städte, differenziert nach Größenklassen, ausgewiesen. Die Auswertung der Daten nach der neuen Definition steht rückwirkend ab 1996 zur Verfügung.
Da der derzeitige Indikator die Erreichbarkeit städtischer Grünflächen nicht erfasst, sollten Möglichkeiten geprüft werden, die Zugänglichkeit von Grünflächen für die Bevölkerung in fußläufiger Entfernung als ergänzende Information auf Länderebene darzustellen.
Zusammenfassend ist zu beachten,
- dass die Entwicklung des Indikators, der die Fläche auf die Bevölkerungszahl bezieht, durch demographische Veränderungen erheblich beeinflusst sein kann (sinkende/steigende Bevölkerungszahlen z.B. durch Abwanderungen oder starken Zuzug; Innenverdichtung) und
- dass infolge der veränderten Flächenkategorien die Aussage des Indikators - wichtige Funktionen für das lokale Kleinklima, die Grundwasserneubildung, die ökologische Aufwertung der Städte - für einige der Nutzungsarten nicht oder nur bedingt zutrifft.
- Zudem schränken zwei Brüche in der Zeitreihe aufgrund statistischer Umstellungen die Aussagefähigkeit des Indikators mittlerweile erheblich ein. Weitere Hinweise zur Interpretation der Indikatordaten sind dort und unter Landesspezifika zu finden.
Somit muss grundsätzlich die Aussagefähigkeit des Indikators geprüft werden.
Datenquellen
Ansprechpartner

Heyder, Ute
LiKi-Vertreterin
Ute Heyder
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
HLNUG
Dezernat I1
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden
0611-6939-295
ute.heyder@hlnug.hessen.de https://www.lanuv.nrw.deLehnert, Ninja Mariette
Fachansprechpartnerin
Dr. Ninja Mariette Lehnert
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14 - 16
56130 Bad Ems
02603-71-3430
ninja.lehnert@statistik.rlp.de http://www.statistik.rlp.de/index.html
Weitere Informationen und verwandte Indikatoren
Daten C4.1.1 (Zeitreihe: Einwohnerbezug)
1996 2000 2004 2008 2009 2010 2011 2011* 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 BW 21 22 23 23 23 22 22 23 23 23 22 22 24 24 23 23 23 24 24 24 24 BY 23 24 25 25 26 26 29 28 28 27 28 28 30 30 30 30 30 30 30 30 30 BE 31 34 34 33 33 33 34 35 35 35 34 33 37 37 36 36 36 36 35 35 35 BB HB 53 54 54 54 54 55 55 55 56 55 55 55 60 61 62 63 63 64 65 64 62 HH 38 38 39 40 40 37 37 38 39 39 38 36 40 40 40 40 40 40 39 38 39 HE 25 25 26 28 27 28 27 28 28 28 27 27 29 29 29 28 28 28 28 28 28 MV NI 54 56 56 55 55 55 54 55 55 55 54 53 59 58 58 58 58 58 58 57 59 NW 33 36 39 39 40 40 40 40 40 41 41 41 44 44 44 44 42 43 43 43 RP SL SN 41 44 45 46 47 48 48 47 48 48 49 49 49 49 50 51 50 51 ST SH TH DE 33 35 36 36 36 36 36 38 38 38 37 37 39 39 39 39 39 39 39 39 Daten C4.1.2 (Zeitreihe: Einwohnerbezug)
1996 2000 2004 2008 2009 2010 2011 2011* 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 BW 24 26 26 29 29 30 29 31 30 30 30 29 33 33 33 33 33 34 34 34 34 BY 18 21 22 28 29 28 34 34 33 34 34 34 38 38 37 37 37 37 37 36 36 BE BB 36 43 64 67 71 71 71 60 60 65 64 63 63 73 72 72 61 62 69 72 74 HB 33 53 55 60 60 62 63 66 65 65 65 62 65 66 66 64 65 65 66 65 63 HH HE 43 43 44 45 45 47 46 47 47 47 46 46 49 49 48 48 48 48 48 48 47 MV 19 51 65 74 75 75 75 76 76 77 77 93 92 91 91 91 90 89 89 92 NI 47 50 53 55 55 54 55 52 53 52 52 56 58 57 57 57 57 57 57 56 55 NW 27 31 33 37 38 39 39 40 41 41 41 41 44 45 45 45 45 46 46 45 RP 36 37 42 45 46 46 46 46 46 46 45 44 46 45 44 43 42 42 41 39 39 SL 21 22 25 27 27 27 27 27 27 27 27 27 33 33 33 33 33 33 33 33 32 SN 25 29 33 43 50 67 79 79 84 88 85 83 83 84 84 83 85 86 86 84 85 ST 29 38 74 105 104 102 101 103 102 100 98 96 95 93 92 95 96 96 97 96 98 SH 21 24 39 43 43 43 45 45 45 45 45 44 45 45 46 46 57 58 58 58 57 TH 23 28 28 29 29 29 29 29 29 31 37 37 79 79 79 78 78 78 77 DE 28 32 36 42 43 43 44 44 44 44 44 45 48 49 49 49 49 49 50 49 Daten C4.1.3 (Zeitreihe: Einwohnerbezug)
1996 2000 2004 2008 2009 2010 2011 2011* 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 BW 25 25 25 26 26 26 26 27 27 28 28 27 31 32 31 31 31 32 32 32 35 BY 24 26 25 31 32 32 44 46 46 45 45 42 47 46 46 45 45 45 44 44 43 BE BB 21 26 66 89 93 96 97 95 95 111 111 110 110 122 120 121 111 114 123 123 127 HB HH HE 30 32 32 35 37 38 37 39 38 38 38 38 44 43 43 43 43 43 43 40 43 MV 17 29 67 91 93 93 93 95 95 95 94 93 97 97 98 98 99 99 99 97 102 NI 44 47 49 51 52 52 54 60 60 60 59 55 57 57 57 57 57 57 57 57 57 NW 24 27 30 35 36 37 38 38 39 39 40 40 46 46 47 48 49 50 49 49 RP 58 56 54 56 56 56 55 57 57 57 57 56 60 58 57 57 60 54 53 56 54 SL 32 33 SN 24 32 33 42 44 45 46 48 49 49 58 58 60 60 61 62 63 62 63 ST 30 39 103 182 184 190 197 197 199 202 203 204 207 207 208 216 220 220 203 202 213 SH 33 33 27 36 36 37 40 41 41 41 41 41 41 41 41 41 42 42 42 44 45 TH 22 25 29 31 32 38 40 41 43 44 51 50 135 135 135 135 135 132 130 DE 28 31 35 41 42 43 45 47 47 48 48 48 52 52 53 53 54 55 54 54

